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30.06.2004; 19:30 Uhr
GEMA kritisiert EU-Kommission
Prof. Reinhold Kreile: bei Verfahren gegen Verwertungsgesellschaften liegen »keinerlei gerechtfertigte Beanstandungen« vor

Wie »musikwoche.de« am 30.6.2004 berichtet übte der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Prof. Dr. Reinhold Kreile, im Rahmen der GEMA-Mitgliederversammlung in Berlin Kritik an der Europäischen Kommission. Seiner Ansicht nach liegen der EU »keinerlei gerechtfertigte Beanstandungen über die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften« vor. In einer am 16.4.2004 beschlossenen Mitteilung über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt hatte die Kommission auf das Bedürfnis der Einführung gemeinschaftlicher Regelungen für die kollektive Rechtewahrnehmung und die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften hingewiesen und die zu regelnden Fragen aufgezeigt. Aufgrund einzelner Formulierungen der EU befürchtet Prof. Kreile nun, »dass die Kommission bei ihrer Initiative weniger die genuinen Interessen der Urheber, sondern die der Nutzer zu stärken beabsichtigt«. Die Verwertungsgesellschaften seien der Auffassung, dass die von ihnen vorgenommene kollektive Rechtewahrnehmung, auch auf der Basis der Gegenseitigkeitsverträge, den Binnenmarkt nicht nur nicht stört, sondern fördert.

Weiter hat die Kommission im Mai 2004 ein Verfahren gegen 16 Verwertungsgesellschaften aufgrund ihrer Lizenzierungspraxis von Musikrechten im Internet eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist das von den betroffenen Verwertungsgesellschaften abgeschlossene so genannte Santiago-Abkommen, das die im Offline-Bereich seit jeher bestehenden nationalen Monopole ins Internet überträgt. Dieser Gebietsschutz sei technisch nicht gerechtfertigt und kollidiere mit dem grenzüberschreitenden Charakter des Internet. Außerdem sieht die Kommission in dem fehlenden Wettbewerb der Gesellschaften über die Landesgrenzen hinaus eine Behinderung des gemeinsamen Binnenmarktes.

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[IUM/kr]

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