Urheberrechtsabgabe auf PCs und Drucker?
Der Diskussion um die Pauschalgeräteabgabe auf Drucker und PCs wird möglicherweise durch eine gesetzliche Regelung ein Ende gesetzt. So äußerte sich Bundesjustizministerin Zypries in einem Interview mit der »Süddeutschen Zeitung« vom 5.7.2004. Hintergrund für die Erwägung ist die Debatte zwischen Verwertungsgesellschaften und Geräteindustrie, welche Geräte unter das System der pauschalen Vergütung fallen. So möchte die Elektronik-Industrie alle Geräte von der Zahlungspflicht ausnehmen, die nicht vorrangig zum Kopieren fremder geistiger Werke bestimmt sind. Computer beispielsweise seien universell einsetzbare Rechner und hätten mit Fotokopierern nichts zu tun. Die Verwertungsgesellschaften dagegen plädieren für eine Abgabepflicht auf alle Geräte, die zum Erstellen von Kopien verwendet werden können. Nach aktueller Rechtslage werden Abgaben auf Kopierer, Scanner und CD- und DVD-Brenner erhoben. Wie die »SZ« die Bundesjustizministerin zitiert, soll künftig entscheidend sein, »ob ein Gerät generell zum Kopieren geeignet ist und wie häufig es durchschnittlich zum Kopieren genutzt wird, soll dann für die Höhe der Abgabe maßgeblich sein.«. Damit habe Frau Zypries laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMJ) vom 5.7.2004 allerdings noch keine definitive Aussage gemacht. Die Ausweitung der Zahlungspflicht sei noch nicht beschlossen. Hinsichtlich der Frage des Vergütungssystems seien sich die Mitglieder der betreffenden Arbeitsgruppe allerdings einig, dass es zur Streitvermeidung einer klaren Definition, welche Geräte in das System der pauschalen Vergütung aufgenommen werden sollten, bedürfe. Sinnvoll sei es hierbei darauf abzustellen, welche Geräte zum Kopieren »geeignet« sind. Je weniger die Geräte der Erfahrung nach zum Kopieren genutzt werden, umso geringer soll die Höhe der Vergütungssätze ausfallen. Eine Vergütungsabgabe dürfe in keinem Fall eine Höhe erreichen, die im Handel Wettbewerbsnachteile schafft. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Arbeitsgruppe weiter den Beteiligten eine rasche Streitschlichtung anzubieten, an der auch Beisitzer aus den jeweiligen Fachkreisen teilnehmen sollen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1937:
https://www.urheberrecht.org/news/1937/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.