RIAA verklagt weitere 482 Tauschbörsennutzer
Wieder hat die Recording Industry Association of America (RIAA) einen Monat seit der letzten Klagewelle Ende Mai verstreichen lassen und geht nun gegen weitere 482 Tauschbörsennutzer gerichtlich vor. Laut eigener Pressemitteilung vom 23.6.2004 handelt es sich auch hier um so genannte »John Doe«-Prozesse gegen Unbekannt. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Den Klagen gegen Unbekannt werden sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten anschließen.
Insgesamt hat der Verband seit 2003 nun 3.429 Nutzer von P2P-Börsen verklagt. Die ersten Klagen waren noch gegen namentlich benannte User gerichtet. Dagegen handelt es sich bei den seit Ende Januar 2004 in monatlichen Abständen vorgenommenen Klagewellen um Prozesse gegen Unbekannt. Damit reagiert der US-Musikbranchenverband auf eine Entscheidung eines Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia vom Dezember 2003, wonach die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichtet kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen.
RIAA-Chefsyndikus Steven Marks erklärt das gerichtliche Vorgehen: »Es ist weiterhin erforderlich, unsere Rechte durchzusetzen und damit sicher zu stellen, dass der Verbraucher Digitale Musik in einer Weise genießen kann, die den kreativen Prozess unterstützt statt ihn zu behindern«.
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