Dieter Bohlen muss in Streit mit Thomas Anders weitere Niederlage hinnehmen
Dieter Bohlen ist weiter verpflichtet, die in seinem Buch »Hinter den Kulissen« abgedruckten Äußerungen über Thomas Anders zu unterlassen. Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG) vom 24.6.2004. Anders sah sich durch Aussagen in Bohlens Buch, er habe sich auf Kosten des Autors bereichert, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine von Thomas Anders gegen Dieter Bohlen bzw. den Verlag Random House eingereichte einstweilige Verfügung (Az.: 27 O 625/03 - ZUM 2004, 139). Wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, konnte Dieter Bohlen die von ihm aufgestellten Tatsachenbehauptungen nicht glaubhaft machen. Bezichtigt der Musikproduzent den Ex-Partner bei »Modern Talking« erneut, dass er Geld unterschlagen habe, so muss Bohlen 250.000 Euro Strafe zahlen oder für 6 Monate ins Gefängnis gehen. In der Neuauflage des Buchs sind die beanstandeten Passagen bereits gestrichen.
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