Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde am 25.6.2004 im »Bundesgesetzblatt« veröffentlicht worden und ist mit Wirkung zum 26.6.2004 in Kraft getreten. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) begrüßte in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 25.6.2004 die Gesetzesnovelle und sieht den Standort Deutschland durch das neue TKG gestärkt.
»Mit dem Telekommunikationsgesetz bekräftigen wir unseren Anspruch, Deutschland zum führenden Telekommunikationsstandort in Europa zu machen. Der Wettbewerb um kundenorientierte Telekommunikationsangebote und breitbandiges Internet bekommt zusätzliche Impulse. Zugleich stärken wir die Interessen der Verbraucher und gewährleisten ausreichend Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation«, so Clement.
Fünf europäische Richtlinien zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt wurden durch das novellierte TKG umgesetzt. Die Effizienz der Regulierung soll durch kürzere Gerichtsverfahren, eine stärkere Transparenz der strategischen Regulierungsarbeit und eine gestärkte Missbrauchsaufsicht verbessert werden. Weiter wurde die Begründungspflicht für die Regulierung einzelner Telekommunikationsmärkte erhöht und zugleich die Regulierungsbehörde ermächtigt, Maßnahmen der ex ante-Regulierung an der Schwere des zu beseitigenden Problems zu orientieren.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 25.6.2004
- Telekommunikationsgesetz vom 22.6.2004
Institutionen:
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