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16.06.2004; 18:13 Uhr
Klagen wegen bloßen Besitzes von Geräten zum illegalen Empfang digitalen Fernsehens in den USA unzulässig
US-Gericht fordert Nachweis des tatsächlichen Einsatzes des Gerätes

Der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit entschied mit Urteil vom 15.6.2004, dass Klagen des Fernsehbetreibers DIRECTV Group Inc. unzulässig sind, wenn lediglich der Besitz eines Gerätes zum illegalen Empfang digitalen Fernsehens nachweisbar ist.

Der amerikanische Betreiber digitalen Satellitenfernsehens DIRECTV hatte im Rahmen seiner Kampagne gegen Schwarzseher Personen verklagt, denen lediglich der Besitz von Geräten, die den illegalen Empfang digitalen Fernsehens ermöglichen, nachzuweisen war. Mittels umkodierter SmartCards waren die Digital-Receiver fähig, den Empfang digitalen Fernsehens ohne ein entsprechendes Abonnement möglich zu machen. Der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit entschied am 15.6.2004, dass solche Klagen unzulässig sind, da nachgewiesen werden müsse, dass die Geräte auch tatsächlich zum nicht authorisierten Empfang digitalen Fernsehens eingesetzt wurden.

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