Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Streit mit Bibliotheken
In den Streit des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit dem elektronischen Lieferdienst der Deutschen Bibliotheken um den Versand von Aufsätzen und Auszügen aus Buch- und Zeitschriftenbeiträgen ins In- und Ausland kommt wieder Bewegung. Wie »heise online« am 8.6.2004 berichtet, ist der Dokumentenlieferservice subito einer entsprechenden Abmahnung der Verlegervereinigung nicht nachgekommen. Auch im Namen der Stiching STM, dem internationalen Verband der Verleger im Bereich Science, Technology und Medizin, hat der Börsenverein unter Androhung von Konventionalstrafen in Höhe von 20.000 Euro die Unterlassung des Angebots von Beiträge aus den Publikationen der angeschlossenen Wissenschaftsverlage per E-Mail oder über Download-Möglichkeit, per Post oder Fax an Interessenten im In- oder Ausland gefordert. Weiter sollte der Lieferdienst wie »heise« berichtet, Auskunft über sämtliche bereits verschickten Kopien sowie die damit erzielten Umsätze erteilen.
Noch steht ein gerichtliches Vorgehen gegen subito noch nicht fest, wie der Justitiar des Börsenvereins, Christian Sprang, »heise online« mitteilt. Gegen die Dienstleistung von subito sei prinzipiell nichts einzuwenden. Die Preise seien allerdings inakzeptabel. Verärgerung herrsche bei den Verlegern vor allem über die Absicht der Kultusminister, »den elektronischen Dokumentenversand von den allgemeinen Bibliotheksabgaben abgedeckt sehen zu wollen«. Die Bibliotheken bauen in dem Streit auf die anstehende Urheberrechtsnovelle. Der so genannte 2. Korb soll auch eine gesetzliche Regelung für den digitalen Dokumentenversand enthalten.
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