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09.06.2004; 16:48 Uhr
Junge Union Hessen fordert einklagbares Recht auf Privatkopie
»Der ehrliche Käufer darf nicht der Dumme sein.«

Nachdem die Novelle zum Urheberrecht am 13.9.2003 in Kraft getreten ist, sieht die Junge Union (JU) Hessen im Bereich der Regelung der Privatkopie weiterhin Nachbesserungsbedarf. Auf ihrem 81. Landestag beschlossen die Delegierten einstimmig einen Antrag, der die Bundesregierung auffordert, im Rahmen des so genannten zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle für Besitzer von Originalen oder Originallizenzen ein einklagbares Recht auf private Kopien einzuführen. Mit dieser Entscheidung stellt sich die hessische JU laut eigener Pressemitteilung vom 8.6.2004 gegen einen Beschluss des JU-Bundesvorstandes vom 21.1.2004. Darin hatte sich die JU dafür ausgesprochen, die Regelung der Privatkopie »in ihrem Ausnahmecharakter« kenntlich zu machen und »auf ein Mindestmaß zu beschränken«.

»Der ehrliche Käufer darf nicht der Dumme sein.«, kritisiert Alexander Kurz, Referent für Neue Medien der JU Hessen, die aktuelle Rechtslage. Jeder legale Käufer einer CD oder DVD müsse das Recht haben, die darauf enthaltenen Inhalte zumindest für seine eigenen privaten Zwecke kopieren zu dürfen. Gleichzeitig sehe der Landesverband der JU auch die Schutzbedürftigkeit der Urheber. Mit ihrer im Internet unter »www.faires-urheberrecht.de« zugänglichen Kampagne solle ein »fairer Ausgleich« zwischen den Interessen der Nutzer und Urheber erreicht werden.

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