mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.06.2004; 16:25 Uhr
Letzte Hürde für neues Gesetz gegen unbefugte Bildaufnahmen im Bundesrat genommen
Das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen einer Person in ihrer Intimsphäre ist danach strafbar

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 11.6.2004 mit den Stimmen aller Bundesländer dem Gesetz zum besseren Schutz der Intimsphäre zugestimmt. Nach diesem Gesetz zur Einfügung eines neuen § 201 a in das Strafgesetzbuch (StGB) soll mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wer unbefugte Bildaufnahmen von einer Person herstellt oder überträgt, die sich »in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum« aufhält und »dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt«. Nach der bisherigen Rechtslage kann das Opfer gegen unbefugte Bildaufnahmen in seiner Wohnung, in Umkleidekabinen oder Toiletten aber nicht strafrechtlich, sondern nur zivilrechtlich vorgehen. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Worts, die Verletzung des Briefgeheimnisses, das unbefugte Ausspähen von Daten und die Verletzung von Privatgeheimnissen sind dagegen schon nach aktuellem Recht strafbar. Die Neuregelung schließt diese Gesetzeslücke. Kritik erfährt das neue Gesetz von Seiten der Medienverbände und Unternehmen. Diese fordern eine Ausnahmeregelung für die Presse, um Missstände aufdecken zu können. Dem hielten die Rechtspolitiker aller Parteien entgegen, auch die Presse müsse den Kernbereich der Privatsphäre respektieren.

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1904:

https://www.urheberrecht.org/news/1904/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.