Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dieter Bohlen
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen Dieter Bohlen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Musikproduzenten wird ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorgeworfen. Dies berichtete die »Bild am Sonntag« (BamS) vom 23.05.2004. »Wir mussten am Mittwoch ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Bohlen einleiten. Uns liegt eine Strafanzeige vor, dass er gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll.«, zitiert das Blatt einen Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Anzeige stellte nach Angaben der »BamS« ein Berliner Rechtsanwalt. Bei dem Bohlen-Lied »Für Dich« soll es sich um ein Plagiat des Songs »What if« des US-Sängers Babyface handeln. Demnach hätte Bohlen gegen § 108 a UrhG verstoßen. Sein Anwalt wies die Vorwürfe zurück.
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