Eilantrag auf Ausstrahlung bestimmter Fernsehsendungen nicht erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz) lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Berliner Bürgers, das ZDF zu verpflichten am 14.5.2004 um 12 Uhr die Sendung »heute« und um 13 Uhr das »Mittagsmagazin« auszustrahlen, ab (Az.: 4 L 476/04.MZ).
Der Berliner befürchtete, dass die genannten Fernsehsendungen durch eine Liveberichterstattung von der Hochzeit des dänischen Kronprinzen verdrängt werden. Die Gefahr bestehe, da dies in der Vergangenheit bei der Beerdigung der Königin Juliane der Niederlande und der Hochzeit des niederländischen Kronprinzen vorgekommen sei. Die Unzulässigkeit der Nichtausstrahlung der Sendungen »heute« und »Mittagsmagazin« ergebe sich aus der anderenfalls vorliegenden Verletzung der Informationspflicht des ZDF.
Das VG Mainz lehnte den Antrag ab, da schon kein Rechtsschutzbedürfnis vorliege. Nach Angaben des ZDF werden die beiden Sendungen ausgestrahlt, da die Hochzeit in Dänemark erst um 14 Uhr beginne.
Überdies bestehe auch kein Anspruch auf eine bestimmte Programmgestaltung. Das Grundrecht der Informationsfreiheit fordere von den Rundfunkveranstaltern, dass er dem Einzelnen den Empfang seiner Sendungen gestatten muss und gewährleiste, dass Auswahl, Inhalt und Gestaltung des Programms Sache des Rundfunks ist. Es stehe damit dem ZDF zu, zu entscheiden inwieweit eine Programmänderung dem Informations- und Berichtsauftrag entspricht.
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