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07.09.2023; 22:38 Uhr
Thea­ter­stück »Danke dafür, AfD« zulässig
AfD scheitert mit Klage vor dem VG Hannover

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 6. September 2023 die Klage des niedersächsischen Landesverbandes der Partei »Alternative für Deutschland« (AfD) gegen das an einer Schule aufgeführte Thea­ter­stück »Danke dafür, AfD« abgewiesen (6 A 2084/20). Darüber berichtet beck online.

Das im Mai 2019 an einer Schule in Osnabrück aufgeführte Theaterstück setzte sich kritisch mit der Partei AfD und ihren Positionen auseinander. Die AfD hatte darauf mit der Begründung Klage erhoben, dass die das Stück verantwortenden Lehrkräfte das Neutralitätsgebot verletzten. Die Per­sön­lich­keits- und Par­tei­rech­te der AfD seien verletzt.

Das VG Hannover sah hier in einer Abwägung mit der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) keine unangemessene Benachteiligung der Belange der AfD. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Partei (Art. 2 Abs. 1 GG) läge nicht vor; gleiches gelte für Art. 21 GG. Der weitere Antrag der AfD auf fachaufsichtsrechtliche Schritte durch das Kultusministerium sei bereits unzulässig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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