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01.06.2004; 11:08 Uhr
Regulierungsbehörde schafft Klarheit im so genannten 10 Cent Verfahren
Ablehnung des Genehmigungsantrags wegen Wettbewerbsgefährdung

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat den so genannten »10 Cent Optionstarif« nicht genehmigt und damit den entsprechenden Antrag der Deutschen Telecom AG (DT AG) abgelehnt. Das teilte die Behörde am 28.5.2004 durch eigene Pressemitteilung mit. Zur Begründung führte die Reg TP die unzumutbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen durch den Tarif an. Wie die zuständige Beschlusskammer festgestellt habe, würden das beantragte monatliche Aufgeld in Höhe von 4,22 € (brutto) und die für jede Inlandsverbindung pro angefangene Stunde anfallenden 10 Cent offenkundig nicht ausreichen, um die bei durchschnittlicher Nutzung des Angebots entstehenden Kosten zu decken. Damit enthalte der »10 Cent-Tarif« unzulässige Abschläge. Aufgrund der Kosten, die die Wettbewerber für die Vorleistungen, die sie von der DT AG beziehen, entrichten müssen, sei es ihnen nicht möglich, ebenfalls einen entsprechenden Tarif anzubieten, was zu einer Wettbewerbsgefährdung in diesem Bereich führe.

»Die Regulierungsbehörde hat den Auftrag, den Wettbewerb zu fördern und für faire Rahmenbedingungen im Markt zu sorgen. Bei einer Genehmigung des beantragten >10 Cent-Tarifs< wäre ein chancengleicher Wettbewerb beeinträchtigt gewesen. Auch eine im Auftrag der Reg TP durchgeführte Kurzstudie bestätigt die Notwendigkeit, diesem Tarif die Genehmigung zu versagen, um zu gewährleisten, dass keine missbräuchliche Preissetzung erfolgt«, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP die Entscheidung.

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