EU-Kommission nimmt Stellung zur Vereinbarkeit neuer Werbeformen mit der Fernsehrichtlinie
Die neuen Werbeformen »Split-Screen«, »product placement« und die »virtuelle Werbung« sind laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission (EK) vom 23.4.2004 durchaus mit der EU-Richtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« (Fernsehrichtlinie) vereinbar. Nach einer Stellungnahme der Kommission gilt es hierfür, das Recht der Zuschauer auf die eindeutige Trennung von tatsächlichem Sendeinhalt und kommerzieller Kommunikation sowie ihr Recht auf Schutz gegen ein Übermaß an Werbung zu beachten. Wie die für den Rundfunk zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding erklärte, findet die Werbung ihre Grenzen in den Interessen der Zuschauer und Rechteinhaber. So ist die »Split Screen«-Werbung erlaubt, wenn ein Zeitraum von 20 Minuten zwischen den Unterbrechungen gewahrt wird. Virtuelle Werbung ist erlaubt, wenn sie die vorhandene Reklame auf Werbeflächen in Sportstadien ersetzt.
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