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29.04.2004; 15:34 Uhr
Rasche Verabschiedung der EU-Urheberrechtsdurchsetzungsrichtlinie erfolgt
EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen

Der Europäische Rat hat am 27.4.2004 in erster Lesung die EU-Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet. Wie »heise online« am 29.4.2004 berichtet, war eine rasche Beendigung des Gesetzgebungsverfahren zu erwarten, da die für das Gesetz zuständigen Berichterstatter des Europäischen Parlaments sich bereits vor der Ersten Lesung mit dem Ministerrat abgestimmt hatten.

Die Rechteinhaber sollen nach der verabschiedeten Version die Zerstörung, den Rückruf oder das endgültige Aus-dem-Verkehr-Ziehen illegaler Waren sowie ihre finanzielle Entschädigung, eine Unterlassungsanordnung und Schadenersatz verlangen können. Weiter ist ein Auskunftsrecht vorgesehen, mit dem die Richter Internet-Serviceprovider künftig dazu verpflichten können, Auskunft über ihre Nutzer zu geben. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission, ist die Ahndung nicht auf Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken beschränkt. Auch wurde der Änderungsantrag Grüner Abgeordneter, eine Klausel, nach der zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen nur bei einem »nachhaltigen Schaden« für die Rechteinhaber geahndet werden sollten, nicht aufgenommen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie binnen zwei Jahren nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt der Union in nationales Recht umsetzen.

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[IUM/kr]

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