RIAA startet erneut Klagewelle gegen 477 Tauschbörsen-Nutzer
Rund einen Monat nach der letzten Klagewelle geht die Recording Industry Association of America (RIAA) einer eigenen Pressemitteilung vom 28.4.2004 zufolge gegen 477 weitere Nutzer angeblich illegaler Tauschbörsen gerichtlich vor. Die Klagen wurden gegen Unbekannt erhoben. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Damit reagiert der US-Musikbranchenverband auf eine Entscheidung eines Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia vom Dezember 2003, wonach die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichten kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Diesen so genannten »John Doe« Prozessen werden sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten anschließen. Wie schon bei der letzten Klagewelle, sind auch von den aktuellen Klagen Tauschbörsennutzer betroffenen, die sich nicht über kommerzielle Internetprovider in die P2P-Börsen eingelinkt haben. 69 der Verdächtigen loggten sich über Universitätsnetzwerke ein. RIAA-Präsident Cary Sherman sieht es zwar als wichtige Aufgabe an, mit den Universitäten wie bisher zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig hob er jedoch das Bedürfnis hervor, auch in diesem Bereich die Interessen der Rechteinhaber zu verteidigen.
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