Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unbefugte Bildaufnahmen
Der persönliche Lebensbereich wird in Zukunft strafrechtlich gegen unbefugte Bildaufnahmen geschützt. Wie die dpa am 29.4.2004 meldete, verabschiedete der Bundestag am selben Tag mit den Stimmen aller Bundestagsfraktionen ein entsprechendes Gesetz zur Einfügung eines neuen § 201 a in das Strafgesetzbuch (StGB). Danach soll mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wer unbefugte Bildaufnahmen von einer Person herstellt oder überträgt, die sich »in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum« aufhält und »dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt«.
Hintergrund für die Regelung ist die durch moderne Entwicklungen in der Überwachungstechnik und durch die schnelle Verbreitung von Text-, Bild- und Toninformationen über das Internet ständig wachsende Bedrohung der Intimsphäre. Nach der bisherigen Rechtslage kann das Opfer gegen unbefugte Bildaufnahmen in seiner Wohnung, in Umkleidekabinen oder Toiletten aber nicht strafrechtlich, sondern nur zivilrechtlich vorgehen. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Worts, die Verletzung des Briefgeheimnisses, das unbefugte Ausspähen von Daten und die Verletzung von Privatgeheimnissen sind dagegen schon nach aktuellem Recht strafbar. Die Neuregelung schließt diese Gesetzeslücke. Betroffen von der Regelung sind sowohl so genannte Spanner als auch professionelle Paparazzi. Ein Privileg für Pressefotografen ist nicht vorgesehen. Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss dem Gesetzesvorhaben allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
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