Lordrichter geben Naomi Campbell in Rechtsstreit mit »Daily Mirror« Recht
Der Anspruch Campbells auf Schadensersatz wegen Verletzung der Privatsphäre gegen die Boulevardzeitung »Daily Mirror« wurde von der obersten Rechtsinstanz Großbritanniens in der dritten Instanz bestätigt. Dies berichtete die AFP am 6.5.2004. Der »Daily Mirror« hatte im Jahr 2001 einen Artikel über die Drogensucht des Models veröffentlicht und mit einem Foto Campbells illustriert, auf dem sie beim Verlassen eines Treffens der anonymen Drogenabhängigen im Londoner Stadtteil Chelsea zu sehen war. Nach Ansicht der Lordrichter wiegt das Persönlichkeitsrecht des Models in diesem Fall schwerer als das Recht der Presse auf freie Meinungsberichterstattung. Mit drei zu zwei Stimmen bestätigten die Richter das erstinstanzliche Urteil, wonach Naomi Campbell 5.200 Euro Schadensersatz zugesprochen worden waren. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, nach der die Klägerin zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 520.000 Euro verpflichtet wurde, wurde zurückgenommen. Insgesamt muss das Boulevardblatt nun 1,5 Millionen Euro an Schadensersatz und Gerichtskosten zahlen.
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