Bundestag beschließt Neuregelung des UWG
Der Bundestag hat am 1.4.2004 die Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 1.4.2004 ist danach die Werbung über das Telefon nur nach dem ausdrücklichen Einverständnis der Kunden zulässig. Ebenso ist für die Beurteilung der Unzulässigkeit der Übersendung einer E-Mail-Werbung darauf abzustellen, ob der Empfänger einer solchen zugestimmt hat. Bei Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht den Unternehmen eine Abschöpfung ihrer Gewinne. Das Gesetz gibt allerdings nur Mitbewerbern, Verbraucherverbänden sowie den Industrie- und Handelskammern und nicht auch Privaten eine juristische Handhabe gegen Spammer. Bei dem Spam-Verbot handelt es sich um eine eigentlich schon zum 31.10.2003 fällige Umsetzung der EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.
Die Forderung der Opposition, Telefonwerbung nur dann zu untersagen, wenn der Verbraucher eine solche abgelehnt hat, lehnt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der Pressemitteilung zufolge ab. Die Zulässigkeit der Werbung hängt von einer Einwilligung im Vorfeld ab. Hier müsse der Schutz der Privatsphäre Vorrang vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige haben.
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