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30.03.2004; 14:31 Uhr
IFPI startet Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer
68 Strafanzeigen gegen unbekannt - Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche angekündigt

Im Kampf gegen die Musikpiraterie hat der deutsche Verband der Phonographischen Industrie (IFPI) nun gerichtliche Schritte eingeleitet. Nachdem die Aufklärungskampagne der Musikwirtschaft im Jahr 2003 nicht den erwünschten Erfolg brachte, hat die IFPI nun laut einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 30.3.2004 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet.

Raubkopierer sind über eine IP-Nummer identifizierbar. Diese ist allerdings nur für eine strafrechtliche Verfolgung nutzbar, da die erforderlichen Daten der Nutzer von den Internet Service Providern (ISP) nur den Strafbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Eigentlich wolle die Musikwirtschaft keine Strafverfahren einleiten, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände auf einer Pressekonferenz in Berlin am 30.3.2004. Da aber die Rechteinhaber kein Auskunftsrecht gegenüber den ISP hätten, müsse man diesen Umweg gehen. Die Staatsanwaltschaft wird die Provider nun zur Information verpflichten und Strafverfahren einleiten. Sobald die Identität festgestellt ist, wird die IFPI zivilrechtlich gegen die Tauschbörsennutzer vorgehen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Betroffen hiervon sollen allerdings nur diejenigen sein, die Musik illegal zum Download anbieten. Das juristische Vorgehen begründet die IFPI mit den Umsatzeinbußen der Musikwirtschaft. Verbraucher, die Musik aus dem Internet beziehen möchten, sollten sich auf die legalen Musikangebote beschränken, zitiert die Pressemitteilung Gerd Gebhardt abschließend.

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