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01.04.2004; 18:03 Uhr
CRIA erleidet Niederlage im Rechtsstreit um Tauschbörsenhandel
Kanadische Musikindustrie hat keinen Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider

Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) kann Internet Service Provider (ISP) nicht dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. So entschied der Federal Court of Canada am 31.3.2004 einem Bericht des »Ottawa Business Journal« desselben Tags zufolge. Im Kampf gegen die Online-Piraterie hatte die kanadische Musikindustrie fünf ISP auf Herausgabe von Nutzerdaten verklagt, um anschließend gegen 29 Tauschbörsennutzer rechtliche Schritte einleiten zu können. Der Richter Konrad von Finckenstein lehnte dies ab. Das Bereitstellen von Musikdateien in Tauschbörsen oder das Herunterladen der Songs begründe keinen Verstoß gegen das kanadische Urheberrecht. Zu diesem Ergebnis kommt er durch den Vergleich des Online-Musiktauschs mit dem Aufstellen von Kopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken. Einen wesentlichen Unterschied zwischen einer mit urheberrechtlich geschütztem Material gefüllten Bibliothek, in der ein Fotokopierer steht und einem Computer, der seine persönlichen Dateien in einer gemeinschaftlichen P2P-Plattform bereitstelle, könne er nicht feststellen. Der Kläger kündigte an, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Weiter appellierte er an den Gesetzgeber, das Recht der technologischen Entwicklung anzupassen.

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