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30.04.2004; 17:45 Uhr
GEMA nimmt Stellung zu Vorschlag der EU-Kommission
zur gemeinschaftlichen Regelung der kollektiven Rechtewahrnehmung und der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) begrüßt die von der EU-Kommission am 16.4.2004 in Brüssel beschlossene Mitteilung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt. Diese sieht die Einführung gemeinschaftlicher Regelungen für die kollektive Rechtewahrnehmung und die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften vor. Wie »musikwoche.de« am 30.4.2004 berichtet betonte Reinhold Kreile, Vorsitzender der GEMA, dass dabei der Schutz des geistigen Eigentums in den Vordergrund gestellt werden müsse. »Das Recht der Urheber muss auch im europäischen Markt die entscheidende Rolle spielen. Dann haben auch die Musikindustrie und die Verbraucher ihren wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen an diesem immer größer werdenden Europa.«, so Kreile. Es gelte einen fairen Ausgleich zwischen den Urhebern und den Nutzern ihrer Werke zu schaffen. Dies sei in Deutschland durch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorbildlich umgesetzt. Die unter Ziffer 3.5. des Kommissionspapiers aufgeführten Fragen zu gesetzgeberischen Maßnahmen seien »aus Sicht der GEMA in Deutschland bereits in vorbildlicher Weise beantwortet«.

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