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26.02.2004; 16:49 Uhr
Rechtsstreit der Beatles-Plattenfirma gegen Apple geht in neue Runde
Computerhersteller soll durch Betätigung im Musikgeschäft Recht der Beatlesfirma an der Bezeichnung »Apple« verletzt haben

Die von der Beatles-Plattenfirma Apples Corps Ltd. im Juli 2003 bei dem High Court of Justice in London gegen den gleichnamigen Computerkonzern Apple eingereichte Klage wird seit dem 25.2.2004 verhandelt. Die Anhörung ist auf drei Tage angesetzt. Dies berichtet der »Mac Observer« am 25.2.2004. Die Beatles-Musiker beziehungsweise deren Erben sehen ihr Recht an der Bezeichnung »Apple« durch die Betätigung des Computerherstellers im Musikgeschäft als verletzt an. Anstoß nimmt die Klägerin an dem MP3-Player i-Pod sowie an dem Online-Musikangebot i-Tunes Music Store. Das englische Unternehmen beruft sich auf eine Vereinbarung, die die Parteien im Rahmen eines 1991 zwischen ihnen geführten Rechtsstreits abgeschlossen haben. Nach Auffassung der Klägerin sind dem Computerhersteller danach Aktivitäten im Musikgeschäft untersagt und somit die Forderung nach Unterlassung derselben und Schadensersatzzahlung begründet. Apple Computer sieht die Vereinbarung dagegen nicht als verletzt an. Der Beklagte beantragte am ersten Verhandlungstag, den Fall in Kalifornien verhandeln zu lassen, wo auch der Firmensitz liegt.

Steve Jobs, Chief Executive Officer des 1977 gegründeten Computerunternehmens, gab dem Konzern, angeblich aus Bewunderung für die Beatles und in Anlehnung an deren Plattenfirma, den Namen »Apple«. Dies hat schon in früheren Zeiten zu Rechtsstreitigkeiten geführt, die jeweils in einem außergerichtlichen Vergleich endeten. 1980 verklagte Apple Corps Ltd. den Computerkonzern wegen des Namens. Im Jahr 1990 war Computerzubehör, das das Abspielen von Musik erlaubte, Gegenstand des Streits. Hierauf schlossen die Parteien eine Vereinbarung, die nun von beiden Seiten unterschiedlich ausgelegt wird.

Apple hat seinen neuen Musikdienst Anfang Mai 2003 im Internet als Teil seiner neuen Musikstrategie gestartet. Einzelne Titel kosten 99 US-Cent (etwa 86 Euro-Cent), Alben sind ab 9,99 US-Dollar im Angebot (etwa 8,67 Euro). Diese Preise liegen teilweise deutlich unter denen von vielen bestehenden Online-Musikangeboten. Die Zahlung einer monatlichen Abonnementgebühr ist nicht erforderlich. Im Gegensatz zur Konkurrenz räumt Apple Kunden in seinen Nutzungsbedingungen außerdem weitgehende Rechte ein und verzichtet weitgehend auf den Einsatz von digitalem Rechtemanagement (DRM).

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