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01.03.2004; 17:47 Uhr
Musikverleger äußern sich erneut gegen Forderungen der Tonträgerindustrie
Dagmar Sikorski-Großmann: »Deutsche Tonträgerindustrie trägt ihre Krise auf dem Rücken der Autoren aus«

In einem offenen Brief vom 27.2.2004 betont die Präsidentin des Deutschen Musikverleger Verbandes (DMV), Dagmar Sikorski-Großmann, nochmals ihre ablehnenden Haltung gegenüber der Forderung der deutschen Tonträgerindustrie nach einer Senkung des Vergütungssatzes für Musikautoren. Sie bezeichnete die geforderte Senkung des Vergütungssatzes von 9,009 % des Herstellerabgabepreises auf 5,6 % in einer Zeit, in der die Musik-Autoren bereits durch die Absatzkrise des deutschen Tonträgermarktes erhebliche Einkommensverluste hinnehmen müssten, als existenzgefährdend. Daher sollte die Deutsche Landesgruppe der International Federation of Phonographic Industry (IFPI) den Antrag auf Reduzierung der Tonträgerlizenz und die gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochene Empfehlung, den Differenzbetrag auf einem Sperrkonto zu hinterlegen, unverzüglich zurückziehen. Sikorski-Großmann wies darauf hin, dass der Deutsche Musikverleger-Verband in einer Solidaritätsinitiative mit den Autoren eine Resolution hierzu verabschiedet habe, die bereits von vielen Komponisten, Textern und Bearbeitern persönlich unterschrieben worden sei. Die Musikverleger wollen die Resolution über die Medien verbreiten und Politikern in Deutschland sowie im europäischen Ausland überreichen. Von diesen erhoffen sie sich Unterstützung bei ihrem Vorgehen gegen die Forderung der Musikindustrie, die nach Ansicht der Musikverleger zum Ruin der Komponisten, Texter, Bearbeiter und Musikverlage führen würde. Die unterschriebenen Resolutionen sind in der Bonner Geschäftsstelle des DMV einzusehen.

Die deutsche Landesgruppe der IFPI möchte ab 1.1.2004 eine Senkung des bisherigen Vergütungssatzes für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis auf 5,6 % erreichen. Bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) wurde ein entsprechender Antrag eingereicht. Bis zur Gerichtsentscheidung wird der Differenzbetrag auf von der IFPI eigens hierfür eingerichtete Sperrkonten überwiesen.

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