SCO erhebt erste Klage gegen »Linux«-User
Die SCO Group startet ihre angedrohte Rechtskampagne gegen Nutzer des freien Betriebssystems »Linux«. Erster Betroffener ist der US-Autoteilehändler AutoZone, gegen den der Softwarehersteller am 2.3.2004 Klage vor einem Bezirksgericht in Nevada erhoben hat. Das Unternehmen verletze SCOs Copyright an der »Unix«-Software, so die Begründung. Dies folgt aus einem Bericht der Webseite Techweb vom 3.3.2004. SCO ist der Ansicht, dass es sich bei dem »Linux«-Code um eine Kopie des »Unix«-Codes handelt. Das klagende Unternehmen verlangt von AutoZone, die Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen. Weiter fordert SCO Schadensersatzzahlungen in nicht bezifferter Höhe. SCO will auch in Zukunft mit den Klagen gegen Linux-User fortfahren.
Die Klagewelle gegen einzelne »Linux«-Nutzer beginnt SCO unabhängig von dem Streit mit IBM oder Novell. SCO hatte IBM im März 2003 auf drei Milliarden US-Dollar Schadensersatz mit der Begründung verklagt, entgegen der Lizenzvereinbarung »Linux«-Software vertrieben zu haben, die vom »Unix«-Quellcode abstamme. Zwischen SCO und Novell gilt es zu klären, wem welche Rechte an »Unix« zustehen.
Das freie Betriebssystem »Linux« ist in jahrelanger Arbeit von Anhängern der Open-Source-Bewegung unter Führung des Skandinaviers Linus Torvalds geschaffen worden. Die Software wird unter den Bedingungen der so genannten General Public Licence (GPL) vertrieben. Das Betriebssystem darf danach unter einer Reihe von Voraussetzungen kostenlos vervielfältigt, verbreitet und verändert werden. Die GPL verpflichtet allerdings zur Offenlegung und Weitergabe des Quellcodes des Programms und etwaiger Weiterentwicklungen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1757:
https://www.urheberrecht.org/news/1757/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.