AFP verklagt Twitter/X
Die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) hat vor einem Pariser Gericht eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Auskunft, gegen den Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) erwirkt. Darüber berichtet u.a. der Spiegel.
Die AFP stützte sich im Verfahren auf das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das 2019 von der EU beschlossen worden ist. Die Plattform Twitter/X habe sich bis jetzt verweigert, über die Umsetzung des Leistungsschutzrechts und die damit zusammenhängende Vergütung zu verhandeln. Mithilfe der einstweiligen Verfügung bezweckt die AFP nun, Auskunft von Twitter zu erlangen, um so eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalten bestimmen zu können.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7180:
https://www.urheberrecht.org/news/7180/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.