Kein Copyright für KI-Kunst
Ein durch eine Künstliche Intelligenz (KI) generiertes Kunstwerk genießt nach US-amerikanischem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Dies hat das Bundesbezirksgericht für Washington D.C. im Fall des Kunstwerks »A Recent Entrance to Paradise« entschieden. Darüber berichtet u.a. golem.
Geklagt hatte Stephen Thaler, Informatiker und Geschäftsführer von Imagination Engines. Der Kläger hatte für das durch sein KI-System entworfene Kunstwerk »A Recent Entrance to Paradise« Urheberrechtsschutz beim US-Urheberrechtamt beantragt und war damit gescheitert. Eine darauf angestrengte Klage wurde nunmehr ebenfalls abgewiesen. Die zuständige Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass es an einer menschlichen Beteiligung bei der Schöpfung des Werkes fehle. Bei der menschlichen Kreativität handele es sich jedoch gerade um den »Kern der Urheberrechtsfähigkeit«.
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