Sachsen sieht Einigungschancen bei Rundfunkgebühren
Nach dem Gespräch der Öffentlich-Rechtlichen mit den Hauptgegnern der Rundfunkgebührenerhöhung sieht die sächsische Landesregierung erstmals Einigungschancen. Dies meldet die dpa am 17.2.2004. »Wir sind bei vielen Punkten schon sehr nahe beieinander, da ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen«, erklärte der Leiter der sächsischen Staatskanzlei, Stanislaw Tillich (CDU) am 17.2.2004 in Leipzig. Der Starttermin werde auf jeden Fall später als zum 1.1.2005 ausfallen. Der genaue Zeitpunkt hänge von beiden Seiten ab. Je schneller sich ARD und ZDF zu Einsparungen verpflichteten, desto schneller könne man sich auf eine Gebührenentscheidung einigen. Tillich nannte als Ziel eine Verstetigung oder Absenkung der Gebühren.
Nach dem von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) am 8.1.2004 in Berlin vorgelegten Gebührenvorschlag soll die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro je Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer. Die drei Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen hatten ein gemeinsam aufgestelltes Sparkonzept für die öffentlich-rechtlichen Sender bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13.11.2003 in München vorgestellt. Von der Durchführung dieses Programms wollten die drei Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), Peer Steinbrück (SPD), und Georg Milbradt (CDU), eine mögliche Rundfunkgebührenerhöhung abhängig machen.
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