Junge Union fordert Nachbesserung der Regelung der Privatkopie
Nachdem die Novelle zum Urheberrecht am 13.9.2003 in Kraft getreten ist, sieht die Junge Union (JU) im Bereich der Regelung der Privatkopie weiterhin Nachbesserungsbedarf. Raub- und Privatkopien seien im digitalen Zeitalter zu einer existenziellen Bedrohung der deutschen Kultur- und Medienwirtschaft geworden, heißt es in einem am 6 Februar in Berlin vorgestellten Bundesvorstandsbeschluss. Die gesetzliche Ausnahmeregelung der zulässigen Privatkopie sei zum Regelfall geworden. Quelle der Raubkopien seien meist Privatkopien. Die Junge Union sieht hierin einen Anlass, den Gesetzgeber aufzufordern, die Regelung der Privatkopie »in ihrem Ausnahmecharakter« kenntlich zu machen und »auf ein Mindestmaß zu beschränken«. Auch müsse das unautorisierte Anbieten urheberrechtlich geschützter Musikdateien im Internet »klar verboten« werden. Zur Ermöglichung einer effektiveren Pirateriebekämpfung fordert die Junge Union außerdem Auskunftsansprüche für Rechteinhaber und ihre Berufsverbände gegenüber Internet Service Providern über illegale Anbieter.
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