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10.02.2004; 17:07 Uhr
Sharman Networks schlägt zurück
Der Kazaa-Betreiber geht gerichtlich gegen Razzien vor

Sharman Networks hat in dem Rechtsstreit gegen die australische Tonträgerindustrie zum Gegenschlag ausgeholt. Laut eigener Pressemitteilung vom 10.2.2004 hat der in Australien ansässige Betreiber der Tauschbörse Kazaa bei einem australischen Gericht Widerspruch gegen die von der Music Industry Piracy Investigations (MIPI) in der vergangenen Woche erwirkten Durchsuchungsbefehle eingelegt. Die MIPI hatte diese bei einem australischen Bundesgericht gegen Sharman Networks erwirkt. Sie ergingen aufgrund eines als »Anton Pillar« bekannten Gesetzes, wonach die Kläger in einem Copyrightprozess selbst die entsprechenden Durchsuchungen ohne vorherige gerichtliche Ankündigung vornehmen können. So hat die Musikindustrie die Büroräume der Kazaa-Zentrale in Sydney und die Wohnhäuser zweier Mitarbeiter von Sharman Networks durchsuchen lassen.

Sharman Networks wirft der Tonträgerindustrie nun vor, dem Gericht bei dem Ersuchen nach der Genehmigung erforderliche Fakten vorenthalten zu haben. So habe Sharman Networks in einem Rechtsstreit in den USA bereits mit dem Gericht kooperiert wodurch jegliche Durchsuchung überflüssig geworden sei. Weiter habe ein niederländisches und ein US-amerikanisches Gericht festgestellt, dass die Betreiber der Tauschbörsen nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden und ihre P2P-Software weiter vertreiben könnten. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, könnten die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Dokumente in einem Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden.

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[IUM/kr]

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