Private Rundfunkveranstalter begrüßen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Transparenzrichtlinie
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) begrüßt den von der EU-Kommission am 27.2.2004 veröffentlichten Vorschlag für eine Änderung der Finanziellen Transparenzrichtlinie als »wichtigen Schritt für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern«. So äußerte sich VPRT-Präsident Jürgen Doetz in einer Pressemitteilung vom 1.4.2003. Im Falle einer Umsetzung, sehen die privaten Rundfunkanbieter in Deutschland ihre Forderung nach einer Transparenz des Finanzgebarens der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als erfüllt an. ARD und ZDF würden zu einer getrennten Buchführung für die Verwendung von Gebührenmitteln für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag einerseits und für ihre Ausgaben und Einnahmen im Bereich der kommerziellen Aktivitäten andererseits verpflichtet werden.
Die EU-Transparenzrichtlinie regelt die Rechnungslegung von Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen und dafür Sonderrechte haben oder öffentliche Zuwendungen erhalten. Der VPRT fordert schon seit langem klarzustellen, dass die Richtlinie auch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Anwendung finden müsse. In einer Umsetzung des Änderungsvorschlags sieht Doetz nun die eindeutige rechtliche Voraussetzung für eine Offenlegung der von den »Öffentlich-Rechtlichen betriebenen Quersubvention ihrer Werbetöchter und anderer kommerzieller Aktivitäten aus Gebührenmitteln und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen«. Außerdem sei so eine wettbewerbsrechtlichen Kontrolle gewährleistet. Nach Ansicht der privaten Medienunternehmen in Deutschland handelt es sich bei den Rundfunkgebühren um staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Rechts, so dass ARD und ZDF schon heute zu einer getrennten Buchführung ihrer Einnahmen und Ausgaben aus Gebühren und kommerziellen Aktivitäten verpflichtet wären. Das Argument der Öffentlich-Rechtlichen, die Rundfunkgebühren nicht aus dem Haushalt, sondern von der Gebühreneinzugszentrale zu erhalten, ist nach Ansicht des VPRT nicht ausschlaggebend. Vielmehr handele es sich um eine staatliche Beihilfe, weil die Gebühren hoheitlich als staatliche Zwangsabgabe eingezogen werden würden und das Nichtzahlen mit Bußgeldern belegt sei. Der Vorschlag der EU-Kommission umgeht die Diskussion um den Beihilfebegriff. Vielmehr sollen danach alle Aufgaben für die Allgemeinheit von der Richtlinie erfasst werden, für die Unternehmen eine Vergütung erhalten, unabhängig davon, wie diese Vergütung konkret ausgestaltet ist.
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