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05.02.2004; 16:07 Uhr
Bereitstellen von DVD-Kopierschutzknacker untersagt
Deutsche Musikunternehmen erwirken einstweilige Verfügung gegen S.A.D.

Deutsche Musikunternehmen haben einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 4.2.2004 zufolge beim Landgericht München I (LG) eine einstweilige Verfügung gegen den Ulmer Softwareanbieter Software Animation Design (S.A.D.) erwirkt, wonach diesem das Bereitstellen von Softwarepatches zur Umgehung des Kopierschutzes untersagt ist. Diese Softwarepatches dienen der Ergänzung des DVD-Kopierprogramms »MovieJack«. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, begrüßte die Entscheidung. Sie zeige, »dass es keine Zweifel am geltenden Urheberrecht gebe«. Die Musikindustrie werde illegale Angebote, die zum Knacken des Kopierschutzes dienten, auch zukünftig nicht hinnehmen und ihre Rechte durchsetzen, egal gegen wen.

Nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform am 13. September 2003 hatte S.A.D. unter anderem sein DVD-Kopierprogramm »MovieJack« vom Markt genommen und anschließend in eingeschränkter Fassung wieder angeboten. Die neue Version konnte den auf DVDs installierten Kopierschutz nicht umgehen. Nachdem ein bei Prof. Dr. Bernd Holznagel von dem Unternehmen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis der Legalität des ursprünglichen Angebots zum Zwecke der Erstellung privater Kopien gekommen war, hatte S.A.D. Patches für die Kopierprogramme bereitgestellt, um den vollen Funktionsumfang der Kopiersoftware wieder zu ermöglichen.

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