S.A.D. übt Kritik an Phonoverband
Der Ulmer Softwareanbieter Software Animation Design (S.A.D.) hat in einer Pressemitteilung vom 6.2.2004 die Berichterstattung des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft über eine am 4.2.2004 gegen S.A.D. erwirkte einstweilige Verfügung kritisiert. Mit der »Falschmeldung« hätte der Branchenverband die Öffentlichkeit über den Inhalt der einstweiligen Verfügung täuschen wollen. Nicht ein Softwarepatch zur Umgehung des Kopierschutzes, sondern der Kopienzähler »Copy Count« sei von der Entscheidung betroffen gewesen. Weiter wirft das Softwarehaus dem Vorsitzenden der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, vor, durch eine Beleidigung die Stimmung für die anstehende gerichtliche Auseinandersetzung vergiftetet zu haben.
Der Bundesverband hatte in der Pressemitteilung berichtet, beim Landgericht München I (LG) eine einstweilige Verfügung gegen S.A.D. erwirkt zu haben, wonach diesem das Bereitstellen von Softwarepatches zur Umgehung des Kopierschutzes untersagt ist. Diese Softwarepatches dienen der Ergänzung des DVD-Kopierprogramms »MovieJack«. Gerd Gebhardt zählte S.A.D. in dem Bericht indirekt zu »Software-Unternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten schmarotzen« wollen. S.A.D. kündigte an, gegen diese Äußerung gerichtliche Schritte einzuleiten. Weiter stellte das Unternehmen klar, dass das Kopierprogramm »MovieJack« weiterhin im Handel erhältlich und »selbstverständlich legal« sei.
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