Europäisches Parlament nimmt Entschließung über Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich des Urheberrechts an
Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2004 auf Initiative der österreichischen Grünen-Abgeordneten Mercedes Echerer seinen Standpunkt zu einem Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich des Urheberrechts klar gemacht. In einer einstimmig angenommenen Resolution stellen die Europaabgeordneten fest, dass Verwertungsgesellschaften »Aufgaben im öffentlichen Interesse sowie im Interesse der Rechteinhaber und ebenso der Nutzer erfüllen und daher einer gewissen Regulierung bedürfen.« Diese wird in Deutschland von dem Deutschen Patent- und Markenamt wahrgenommen. Weiter heißt es in der Entschließung, dass Verwertungsgesellschaften »dem Grundsatz nach kein Wettbewerbsproblem darstellen«. Das Europaparlament stellt weiter fest, dass die Einführung von Digital Rights Management Systemen (DRM-Systeme) das pauschale Vergütungssystem für die private Vervielfältigung nicht automatisch ersetzen wird. Ferdinand Melichar, Vorstand der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) begrüßt diese Klarstellung. Das Europäische Parlament habe mit dieser Entschließung die Interessen der Nutzer auf einfachen und finanziell überschaubaren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für private Zwecke gewahrt und gleichzeitig die legitimen Ansprüche der Urheber gestärkt. Ebenso positiv wertet die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) in einer Pressemitteilung vom 22.1.2004 die Beurteilung der DRM-Systeme.
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