GVU kritisiert HDF-Verfassungsklage gegen FFG
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sieht der von dem Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) angekündigten Verfassungsklage gegen das am 1.1.2004 in Kraft getretene Filmförderungsgesetz mit Sorge entgegen. Dies berichtet »VideoWoche« am 21.1.2004 in ihrem Onlineangebot. Nach Ansicht der Selbsthilfegruppe könnte der Gang nach Karlsruhe »fatale Folgen« für die Bekämpfung der Filmpiraterie in Deutschland haben. Der Kampf gegen die Internetpiraterie werde von der Filmförderungsanstalt (FFA) mitfinanziert. Die Gesellschaft befürchtet nun die Kürzung oder gar Aussetzung der Gelder. »Vorstand und Geschäftsführung der GVU appellieren daher an alle Verantwortlichen, in den anstehenden Beratungen über den Einsatz der FFA-Mittel keine Kürzungen am beantragten Zuschuss vorzunehmen, damit die GVU ihre erfolgreiche Arbeit weiter fortführen kann«, zitiert »VideoWoche« den Vorstandsvorsitzenden der GVU Bodo Schwartz.
Der HDF hatte im November 2003 angekündigt, gegen das FFG wegen der im Gesetz vorgesehenen Erhöhung der Kinoabgaben an die FFA Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Er sieht hierin eine einseitige Belastung der Filmtheater, die anders als die privaten Fernsehanstalten weiterhin zu einer gesetzlich geregelten Abgabe gezwungen wären.
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