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21.01.2004; 18:11 Uhr
Rechtsexperte sieht Länder weitgehend an KEF-Vorschlag gebunden
Enger verfassungsrechtlicher Handlungsspielraum - Verknüpfung der Gebührenfrage mit Strukturreform verfassungswidrig

Der Staatsrechtler aus Bonn, Prof. Fritz Ossenbühl, kommt in dem von ihm im Auftrag von ARD und ZDF erstellten Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Länder weitgehend an den Gebührenvorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) gebunden sind. Dies meldet die AP am 21.1.2004. Laut Ossenbühl hätten die Länder verfassungsrechtlich einen engen Handlungsspielraum. So habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1994 durch Urteil (Az.1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173) die Position der zuständigen KEF gestärkt. Abweichungen der Bedarfsanmeldung der KEF seien danach lediglich zulässig, wenn die Gebührenerhöhung unangemessen sei oder ein Hindernis für den »Informationszugang« darstelle. Nach Ansicht Ossenbühls dürften die Minister der Länder ihre Entscheidung über die Rundfunkgebühr nicht danach fällen, ob sie ihrer Ansicht nach »in die Landschaft passe«. Das sei eine Entscheidung nach Gutsherrenart, die nicht erlaubt sei. Kriterium für die Angemessenheit der Gebührenerhöhung sei allenfalls der Vergleich mit der Preisentwicklung anderer Informationsangebote. Der Verknüpfung der Gebührenfrage mit der Änderung von Struktur- und Programminhalten erteilte Ossenbühl eine Absage. Diese sei nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 1994 verfassungswidrig.

Nach dem von der KEF am 8.1.2004 in Berlin vorgelegten Gebührenvorschlag soll die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro je Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer. Nicht alle Ministerpräsidenten stehen allerdings hinter einer solchen Gebührenerhöhung. So haben die Ministerpräsidenten Bayerns, Edmund Stoiber (CSU) , Nordrhein-Westfalens, Peer Steinbrück (SPD), und Sachsens, Georg Milbradt (CDU), am 13.11.2003 auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in München die so genannte »Rundfunkstrukturreform« vorgestellt. Danach soll die ARD 16 ihrer 61 Radioprogramme aufgeben. Weiter sieht das Konzept den Wegfall von 1.000 der 26.000 festen Planstellen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in den nächsten vier Jahren vor. Von der Durchführung dieses Programms wollen die drei Ministerpräsidenten eine mögliche Rundfunkgebührenerhöhung abhängig machen. Für die nächste Gebührenperiode am 1.1.2005 fordern sie jedoch eine Nullrunde.

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[IUM/kr]

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