Regisseure sehen HDF-Verfassungsklage mit Sorge entgegen
Sollte der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) wie Ende 2003 angekündigt Verfassungsklage gegen das am 1.1.2004 in Kraft getretene Filmförderungsgesetz (FFG) erheben, werden die Regisseure an die Politik appellieren, für die Kinobetriebe den halbierten Mehrwertsteuersatz aufzukündigen und aus diesen Steuereinnahmen die staatliche Filmförderung auszubauen. Dies folgt aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Regie (BvR) vom 14.11.2004. Die deutschen Regisseure sehen in dem Verhalten des HDF »ein Verlassen des gemeinsamen Weges«, wie er von der gesamten Branche durch das »Bündnis für den Film« eigentlich beschritten worden sei. Eine Verfassungsklage könnte nach Auffassung des Geschäftsführers Steffen Schmidt-Hug zur Folge haben, dass die deutschen Filmproduktionen bei der Finanzierung mit »Unsicherheiten« befrachtet würden, was »gewaltige filmkonjunkturelle Auswirkungen haben« könnte. Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage schätzt der Verband als »ziemlich aussichtslos« ein.
Der HDF hatte im November 2003 angekündigt, gegen das FFG wegen der im Gesetz vorgesehenen Erhöhung der Kinoabgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Er sieht hierin eine einseitige Belastung der Filmtheater, die anders als die privaten Fernsehanstalten weiterhin zu einer gesetzlich geregelten Abgabe gezwungen wären.
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