Junge Union fordert Nachbesserung der Regelung der Privatkopie
Nachdem die Novelle zum Urheberrecht am 13.9.2003 in Kraft getreten ist, sieht die Junge Union (JU) Hessen im Bereich der Regelung der Privatkopie weiterhin Nachbesserungsbedarf. Die aktuelle Rechtslage schränke die Rechte privater legaler Nutzer ungerechtfertigt ein, kritisiert Alexander Kurz, Referent für Neue Medien der JU Hessen. Im Rahmen ihrer im Internet unter »www.faires-urheberrecht.de« zugänglichen Kampagne kritisiert die Unions-Jugend die Legaldefinition der »wirksamen technischen Schutzmaßnahmen« in § 95 a Abs. 1 UrhG als zu schwammig. Es sei unklar, ob eine Technik, die lediglich das digitale Auslesen einer Audio-CD am PC verhindern soll und nur bei bestimmten Hardwarekonfigurationen Wirkung entfalte, überhaupt eine technische Schutzmaßnahme i.S.d. § 95 a UrhG sei. Dies führe zu einer massiven rechtlichen Unsicherheit. Der Landesverband der Jungen Union fordert laut Internetauftritt deshalb, das Recht für jeden legalen Käufer einer CD oder DVD, die darauf enthaltenen Inhalte zumindest für seine eigenen privaten Zwecke kopieren zu dürfen. Zur Durchsetzung dieses Rechts müsse es ihm auch erlaubt sein, einen Kopierschutz zu umgehen. Gleichzeitig sehe die JU auch die Schutzbedürftigkeit der Urheber, insbesondere aufgrund der starken Zunahme des illegalen Kopierens von Werken über das Internet. Mit ihrer Kampagne wolle sie einen »fairen Ausgleich« zwischen den Interessen der Nutzer und Urheber erreichen.
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