Null-Tarife der Telekom vorerst weiter im Angebot
Die von der Deutschen Telekom (Telekom) angebotenen Optionstarife »AktivPlus xxl (neu)« und »AktivPlus basis calltime 120« dürfen vorerst weiterhin angeboten werden. Laut eigener Pressemitteilung vom 19.12.2003 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) am selben Tag die Vollziehung dreier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln (VG) vom 15.12.2003, mit denen die Anwendung der Tarife gestoppt worden war, bis zur Entscheidung über die Beschwerden ausgesetzt, die die Telekom und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen die Beschlüsse des VG inzwischen beim OVG erhoben haben.
Gegen eine monatlich anfallende Pauschale ermöglicht es der Tarif xxl dem Kunden Samstags, Sonntags und Feiertags kostenlos deutschlandweit zu telefonieren, der Calltime-120-Tarif gewährt zwei Freistunden für Gespräche ins deutsche Festnetz. Im Fall hatten Wettbewerber der Telekom gegen die entsprechenden Genehmigungen der RegTP geklagt. Die Aussetzung der Vollziehung betrifft nun drei Beschlüsse des VG, mit denen die aufschiebende Wirkung eben dieser Klagen angeordnet worden war. Diese Zwischenentscheidung (Az: 13 B 2621/03, 13 B 2623/03 und 13 B 2624/03) begründet das OVG mit dem Anspruch der Verbraucher auf Vertrauensschutz. Weiter seien durch eine vorübergehende weitere Anwendung der angegriffenen Optionstarife existenzbedrohende Nachteile für die Wettbewerber der Telekom nicht zu erwarten.
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