Neues Filmförderungsgesetz nimmt letzte Hürde
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen Filmförderungsgesetz (FFG) zugestimmt. Die Länderkammer verabschiedete laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 19.12.2003 den entsprechenden Gesetzentwurf am selben Tag. Kulturstaatsministerin Christina Weiss begrüßte die Zustimmung. Nun sei der Weg für das neue FFG frei. Damit könne ab dem 1. Januar 2004 das Marketing für den deutschen Film entscheidend verbessert werden.
Nach dem Gesetz wird das Fördervolumen um etwa 40 Prozent von 46 Millionen Euro auf rund 64 Millionen Euro erhöht, die vor allem der Verdoppelung der freiwilligen Leistungen der Fernsehveranstalter auf 22,4 Millionen Euro zu verdanken sind. Durch das neue FFG wird laut der Mitteilung außerdem das System der Filmförderung verbessert, indem es alle am Film beteiligten Gruppen unterstützt. So schaffe das Gesetz beispielsweise für Produzenten erleichterte Rahmenbedingungen für das Beschaffen von Kapital.
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