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13.07.2023; 18:23 Uhr
Julian Reichelt vs. Berliner Zeitung
Reichelt im Eilverfahren ohne Erfolg

Julian Reichelt, ehemaliger Chefredakteur der BILD, bleibt im Eilverfahren gegen den Verleger der Berliner Zeitung mit seinem Antrag, gerichtet auf die Unterlassung der Äußerung, Reichelt habe der Zeitung in­ter­ne In­for­ma­tio­nen zu seiner Entlassung bei BILD zu­ge­spielt, ohne Erfolg (67 O 36/23). Darüber berichtet u.a. beck aktuell. 

Das LG Berlin lehnte den Unterlassungsanspruch gem. §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG ab, da es sich bei der angegriffenen Äußerung und der damit verbundenen, unautorisierten Offenlegung der Quelle um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Das Persönlichkeitsrecht Reichelts trete im Rahmen einer Interessenabwägung hinter dem Informationsinteresse der Allgemeinheit zurück. Auch vertraglich habe keine Geheimhaltungspflicht des Beklagten bestanden.

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