mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.12.2003; 18:10 Uhr
Aus für Telekom-Tarife
VG Köln sieht in Tarifen unzulässige Preisabschläge

Die von der Deutschen Telekom angebotenen Optionstarife »AktivPlus xxl (neu)« und »AktivPlus basis calltime 120« verstoßen gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dürfen daher nicht mehr vertrieben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln (VG) durch drei Beschlüsse (Az: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03, 1 L 2789/03). Gegen eine monatlich anfallende Pauschale ermöglicht es der Tarif xxl dem Kunden Samstags, Sonntags und Feiertags kostenlos deutschlandweit zu telefonieren, der Calltime-120-Tarif gewährt zwei Freistunden für Gespräche ins deutsche Festnetz. Das Gericht sieht in den Tarifen unzulässige Preisabschläge, da die anfallenden Kosten die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten würden. Mit den Beschlüssen ordnet das VG die aufschiebende Wirkung der Klagen anderer Anbieter an.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1632:

https://www.urheberrecht.org/news/1632/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.