Bush unterzeichnet Anti-Spam-Gesetz
US-Präsident George W. Bush hat am 16.12.2003 das Anti-Spam-Gesetz unterzeichnet, das am 1.1.2004 in Kraft treten soll. Das berichten US-Medien am selben Tag. Durch das Gesetz soll das systematische Sammeln von E-Mail-Adressen aus dem Internet und die anschließende Überflutung dieser Adressen mit Werbung verboten werden. Spammer erwartet eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis und fünf Millionen US-Dollar Geldstrafe. Sowohl das Fälschen von Absenderadressen als auch die fehlende Kennzeichnung von pornographischem Material ist strafbar. Außerdem muss in den Werbe-Mails, unter der Angabe einer entsprechenden Antwortadresse, auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, sich vom Empfang weiterer Spam-Mails abzumelden. Weiter darf die Federal Trade Commission (FTC) eine Do-not-Spam-Liste gegen unerwünschtes Internet-Marketing einrichten. An dort Eingetragene dürfen keine Spam-Mails verschickt werden. Allerdings ist die FTC nicht dazu verpflichtet. Die Regierung plant, Juni 2004 einen Vorschlag für ein solches Register vorzulegen. Kritisiert wird die Tatsache, dass das Gesetz nur Internet-Providern oder staatlichen Stellen und nicht auch Privaten eine juristische Handhabe gegen Spammer gibt.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1637:
https://www.urheberrecht.org/news/1637/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.