Urheberrechtler warnen vor Auskunftsansprüchen gegenüber Providern
Die Forderung der Musik-, Film- und Videobranche nach einem Auskunftsrecht gegenüber Internet Service Providern ist bei deutschen Urheberrechtlern auf Kritik gestoßen. Das Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (ifrOSS) machte in einer an das Bundesjustizministerium gesandten Stellungnahme darauf aufmerksam, der geforderte Anspruch könnte den E-Commerce behindern, die Privatsphäre verletzen und das Zivilrecht überstrapazieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte im Rahmen der Vorbereitungen zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft erwogen, »ob einzelne Rechteinhaber künftig von Providern Auskunft darüber erhalten können, wer sich hinter einer bestimmten Adresse verbirgt und Rechtsverletzungen begeht«. Die Berliner Wissenschaftler meinen, ein Auskunftsanspruch entspreche nicht geltendem Recht, da er der vom Teledienstedatenschutzgesetz geforderten Möglichkeit zur anonymen oder pseudonymen Nutzung von Online-Angeboten zuwiderlaufe. Weiter sei dem deutschen Privatrecht eine derart weit gehende Regelung bisher nicht bekannt. Private Unternehmen seien keine »Ermittler in fremder Sache«, was zur Gewährleistung der »Entfaltung einer freien Gesellschaft« beitrage. Die Rechtsexperten verwiesen auf den im ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft umgesetzten rechtlichen Schutz für Kopierschutzsysteme, der den Rechteinhabern als »wirksames Mittel zur Verfügung« stehe, um Raubkopien zu verhindern.
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