Dialer nur noch über 0900-9-Rufnummerngasse
Kostenpflichtige Dialer müssen sich ab dem 14.12.2003 in der Rufnummerngasse 0900-9 registrieren wie einer Pressemitteilung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vom 12.12.2003 zu entnehmen ist. Als Dialer werden Internet-Einwahlprogramme bezeichnet, die bisher eine Datenverbindung über eine 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummer herstellen. Auch die in diesen Rufnummerngassen bereits registrierten Dialer-Programme müssen in die neue Rufnummerngasse überführt werden. »Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als 0900-9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal«, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. Dem Verbraucher soll hiermit die Gelegenheit gegeben werden, Dialer-Programme sperren zu lassen, ohne dass dabei auch andere Mehrwertdienste-Anwendungen betroffen sein müssen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben. Für diesen besteht laut keine Zahlungspflicht.
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