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05.12.2003; 15:49 Uhr
EU-Kommission leitet Verstoßverfahren gegen neun EU-Mitglieder ein.
Betroffene Länder müssen innerhalb von zwei Monaten auf Vorhaltungen reagieren

Die EU-Kommission hat laut eigener Pressemitteilung vom 5.12.2003 gegen neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ein Verstoßverfahren eingeleitet. Die Länder hätten nicht fristgerecht bis Ende Oktober die EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation umgesetzt. Nach den an die betroffenen Länder gesandten Aufforderungsschreiben sind diese angehalten, innerhalb von zwei Monaten auf die Vorhaltungen der Kommission zu reagieren. In Deutschland wurde unter anderem die Vorgabe der Einführung eines gesetzlichen Spam-Verbots noch nicht umgesetzt.

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[IUM/kr]

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