»Freizeit Revue« druckt Gegendarstellung von Jenny Elvers ab
Der Rechtsstreit zwischen Jenny Elvers-Elbertzhagen und dem Burda-Verlag wegen der Berichterstattung über die Beziehung der Schauspielerin zu dem Vater ihres Sohnes vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) ist weitgehend beigelegt. Das berichtete die dpa am 5.12.2003. Die im Burda-Verlag erscheinende »Freizeit Revue« hatte berichtet, Elvers-Elbertzhagen habe sich geweigert, den Vater ihres Sohnes, Alexander Jolig, in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen, obwohl ihr dies möglich sei. Daraufhin hatte Jenny Elvers-Elbertzhagen die Gerichte bemüht. Eine Eintragung könne erst erfolgen, wenn Jolig die Vaterschaft rechtsverbindlich anerkenne und dies gerichtlich festgestellt werde. Die erste Instanz, das Landgericht Offenburg (LG), gab der Mutter Recht und verpflichtete den Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung. Burda legte zwar Berufung ein, verpflichtete sich aber nun doch zum Abdruck. Das OLG hat jetzt noch über die Höhe des Streitwertes zu entscheiden.
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