Bettina Röhl siegt gegen »FAZ« vor Gericht
Die Medien dürfen die Journalistin Bettina Röhl, Tochter der zur Führung der terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) gehörenden Ulrike Meinhof, nicht mehr als »Terroristentochter« bezeichnen. Dies entschied das Oberlandesgericht München laut eines Berichts der dpa vom 9.12.2003 durch Beschluss (Az.: 21 W 2724/03). Röhl hatte gegen die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) prozessiert. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Tochter Meinhofs.
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