IFPI Deutschland geht gerichtlich gegen Anbieter von Kopierschutzknackern vor
Anbieter von Software zur Umgehung eines Kopierschutzes werden nun kostenpflichtige Abmahnungen erhalten. Gegen einen Rechtsverletzer wurde bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, in einer Pressemitteilung der Verbände vom 4.12.2003. In den letzten Wochen seien mehr als hundert Anbieter solcher Umgehungssoftware im Internet ermittelt worden. Darunter befänden sich auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler. Bei Nichtbefolgung der Abmahnungen droht die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) weitere einstweilige Verfügungen an. »Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen. Wer den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt, muss schon mal für Schadenersatz sparen«, äußerte sich Gebhardt zu dem Vorgehen.
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