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02.12.2003; 15:21 Uhr
Internet-Bürgerrechtsorganisation beharrt auf Urteil gegen US-Wahlmaschinenhersteller
Rechtmäßigkeit der Online-Veröffentlichung interner Dokumente des Wahlmaschinenherstellers soll gerichtlich festgestellt werden

Die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) beharrt auf einer gerichtlichen Feststellung, dass die Online-Veröffentlichung interner Dokumente des Wahlmaschinen-Herstellers Diebold Election Systems nicht gegen US-Copyrightgesetze verstößt. Dies kündigte die Stiftung in einer Pressemitteilung vom 1.12.2003 an, obwohl Diebold vergangene Woche erklärt hatte, wegen der Veröffentlichungen keine gerichtlichen Schritte einleiten zu wollen. EFF hatte gemeinsam mit der »Law Clinic« der Stanford University bei einem Bundesgericht in Kalifornien eine einstweilige Verfügung gegen Diebold beantragt, um Abmahnungen des Wahlmaschinen-Herstellers gegen die Veröffentlichungen zu unterbinden. Im Fall waren interne Dokumente des Herstellers in den Besitz mehrerer Studenten und Journalisten gekommen, die die Zuverlässigkeit der Wahlmaschinen in Zweifel stellen. Die Dokumente wurden mehrfach kopiert und über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gegen die Veröffentlichungen ging das Unternehmen aus North Canton im Bundesstaat Ohio mit Abmahnungen vor, wobei es sich auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) wegen Verletzung seiner Urheberrechte berief. Die Internet-Bürgerrechtsorganisation stützt sich dagegen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Veröffentlichung der Dateien liege im öffentlichen Interesse und fördere die Diskussion um die Sicherheit elektronischer Wahlsysteme.

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[IUM/kr]

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